Die übertragende Sanierung (auch: Asset Deal in der Insolvenz) ist eines der wichtigsten Restrukturierungsinstrumente in Deutschland. Sie ermöglicht, einen operativ gesunden Betrieb aus einer finanziell zerrütteten Gesellschaft herauszulösen und fortzuführen. Arbeitsplätze werden erhalten, Kunden und Lieferanten bleiben an Bord, der operative Wert wird bewahrt — während die Altverbindlichkeiten in der Insolvenzmasse verbleiben.

Wie der Betriebsübergang funktioniert

Der Grundmechanismus ist einfach, die Umsetzung komplex:

Die Grundstruktur

Alte Gesellschaft (Verkäufer): befindet sich in der Insolvenz. Sie hat Altverbindlichkeiten, oft auch operative Assets (Maschinen, Kundenstamm, Vorräte, Mitarbeiter).

Neue Gesellschaft (Käufer): wird entweder neu gegründet oder ist eine bestehende Tochter- oder Schwestergesellschaft. Sie kauft den operativen Betrieb.

Kaufpreis: fließt in die Insolvenzmasse der Altgesellschaft und steht den Gläubigern zur Verfügung.

Ergebnis: Der Betrieb läuft bei der neuen Gesellschaft weiter. Die Altgesellschaft wird abgewickelt.

§ 613a BGB — die zentrale Norm für Arbeitsverhältnisse

Die Schlüsselvorschrift ist § 613a BGB: Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber über. Die Arbeitnehmer können widersprechen, tun es aber selten — weil sie sonst ihren Arbeitsplatz verlieren würden.

Was das im Detail bedeutet

Kündigungsverbot wegen Betriebsübergang: § 613a Abs. 4 BGB verbietet Kündigungen, die wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen werden. Kündigungen aus anderen Gründen — etwa betriebsbedingt wegen Restrukturierung — sind weiterhin möglich, aber müssen sauber abgegrenzt werden.

Der Vorteil der Insolvenz — die §§ 125, 126 InsO

Im Insolvenzverfahren gelten erleichterte Kündigungsregelungen. §§ 125 und 126 InsO erlauben:

Diese Regelungen machen die übertragende Sanierung in der Insolvenz oft attraktiver als Sanierungsversuche außerhalb — weil der Personalabbau strukturiert und rechtssicher möglich ist.

Der typische Ablauf einer übertragenden Sanierung

Phase 1 — Vorbereitung (in der Regel 3-8 Wochen vor Antrag)

Phase 2 — Verfahrensvorbereitung

Phase 3 — Umsetzung

Phase 4 — Abwicklung der Altgesellschaft

Was beim Kaufpreis zählt

Der Kaufpreis im Asset Deal wird oft niedriger sein als der "theoretische" Wert des Betriebs als Going Concern. Das hat mehrere Gründe:

Typische Kaufpreise liegen zwischen 30 und 70 Prozent des bereinigten Fortführungswerts. In extrem schnellen Verfahren (Notverkauf binnen 4 Wochen) auch deutlich darunter.

"Ein gut vorbereiteter Asset Deal rettet nicht nur Arbeitsplätze — er erhält auch den Markennamen, die Kundenbeziehungen und die Lieferantennetzwerke, die über Jahre aufgebaut wurden."

Wer kauft?

Strategische Investoren

Wettbewerber oder komplementäre Unternehmen, die Marktanteil, Know-how oder Kundenbeziehungen erwerben wollen. Oft die höchsten Kaufpreise, weil sie operative Synergien heben können.

Finanzinvestoren (Private Equity)

Spezialisierte Distressed-M&A-Fonds kaufen insolvente Unternehmen, sanieren sie operativ und verkaufen sie nach 3-5 Jahren weiter. Diese Fonds sind bei mittelständischen Übertragungen inzwischen sehr aktiv.

Management-Buy-Out (MBO)

Die bisherige Geschäftsführung kauft den Betrieb aus der Insolvenz. Oft mit Unterstützung von Banken, Family Offices oder spezialisierten Finanzierern. Vorteil: operatives Know-how bleibt 1:1 erhalten.

Branchenfremde Investoren

Unternehmer, die einen stabilen Cash-Flow-Betrieb suchen, oder Private Family Offices. Selten, aber möglich — besonders bei regional verwurzelten Unternehmen.

Die rechtlichen Fallstricke

Fallstrick 1 — Die Fortführungsklausel

Viele Kauf-Verhandlungen scheitern an der Frage, welche Verbindlichkeiten mitübergehen. Lieferantenverbindlichkeiten, offene Steuern, Rentenzusagen — alle diese Fragen müssen im APA glasklar geregelt sein.

Fallstrick 2 — Pensionsrückstellungen

Betriebliche Altersvorsorge nach § 4 BetrAVG geht grundsätzlich mit dem Arbeitsverhältnis über. Das kann zu erheblichen versteckten Lasten für den Erwerber werden.

Fallstrick 3 — Pachtverträge und Leasing

Pachtverträge (Immobilien) und Leasingverträge (Fahrzeuge, Maschinen) gehen nicht automatisch über — sie müssen mit den Vermietern/Leasinggebern neu verhandelt werden. Das kann zu langen Verzögerungen führen.

Fallstrick 4 — Kunden- und Lieferantenverträge

Verträge mit Kunden und Lieferanten gehen grundsätzlich nicht automatisch über (anders als Arbeitsverhältnisse). Oft stehen change-of-control-Klauseln drin, die den Vertragspartnern Kündigungsrechte geben.

Wann die übertragende Sanierung sinnvoll ist

Die drei nächsten Schritte

  1. Bewerten Sie den operativen Kern Ihres Betriebs. Welche Teile sind wirklich werthaltig? Welche sind historischer Ballast? Das ist die Grundlage jeder übertragenden Sanierung.
  2. Identifizieren Sie mögliche Erwerber frühzeitig. Wettbewerber, Zulieferer, Abnehmer, Kapitalgeber — oft liegt der richtige Partner im näheren Umfeld. Ein guter Berater kennt die wichtigsten Akteure im Markt.
  3. Bereiten Sie das Verfahren strukturiert vor. Übertragende Sanierung aus der Kalten geht selten gut — eine 6-wöchige Vorbereitungsphase verdoppelt oft den Kaufpreis. Unser StaRUG/ESUG-Erstgespräch (2.400 €) klärt, ob der Asset Deal der richtige Weg für Sie ist.

Weiterlesen