Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Es setzt eine EU-Richtlinie um und füllt eine Lücke, die zwischen der außergerichtlichen Sanierung und der Insolvenz klaffte. Für die richtige Unternehmenssituation ist das StaRUG das mit Abstand effektivste Sanierungsinstrument — und wird dennoch von den meisten Beratern weder empfohlen noch beherrscht.
Was StaRUG kann — und was nicht
Das StaRUG erlaubt es einem Unternehmen, einen Restrukturierungsplan gegen den Willen einzelner Gläubiger durchzusetzen — ohne den formalen Insolvenzprozess. Das ist der entscheidende Vorteil: Ein einzelner querschießender Gläubiger (z. B. eine Bank, die eine Stundung verweigert) kann überstimmt werden, wenn die Mehrheit der betroffenen Gläubiger dem Plan zustimmt.
Gleichzeitig bleibt das Verfahren weitgehend vertraulich. Es gibt keinen öffentlichen Insolvenzantrag, keine Pressemitteilung. Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten bekommen — je nach Ausgestaltung — nicht einmal mit, dass ein Restrukturierungsverfahren läuft. Das ist ein Wert, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt.
Die wichtigste Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Das StaRUG setzt an der drohenden Zahlungsunfähigkeit an — nicht an der bereits eingetretenen. Der Prognosezeitraum beträgt 24 Monate. Wer bereits zahlungsunfähig ist (§ 17 InsO) oder überschuldet (§ 19 InsO), kommt grundsätzlich ins Insolvenzverfahren — nicht ins StaRUG.
Das heißt: Das StaRUG ist ein präventives Instrument. Der richtige Zeitpunkt ist dann, wenn der 24-Monats-Liquiditätsplan eine Lücke zeigt — nicht erst, wenn das Konto leer ist.
Die Instrumente des StaRUG im Überblick
Der Restrukturierungsplan
Das Kernstück. Der Plan beschreibt: die finanzielle Ausgangslage, die Ursachen der Krise, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren finanzielle Wirkung. Wird mit qualifizierter Mehrheit innerhalb der Gläubigergruppen beschlossen (75 Prozent nach Forderungshöhe pro Gruppe). Gerichtliche Bestätigung möglich, aber nicht immer erforderlich.
Die Stabilisierungsanordnung
Eine gerichtliche Anordnung, die dem Unternehmen für bis zu drei Monate (verlängerbar auf bis zu acht Monate) Schutz vor Einzelzwangsvollstreckung gewährt. Das schafft den Handlungsraum, den es braucht, um den Plan zu verhandeln und umzusetzen.
Die Vertragsbeendigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können belastende Dauerschuldverhältnisse (z. B. teurer Leasingvertrag, ungünstige Bezugsverpflichtung) im Rahmen des Restrukturierungsplans beendet oder angepasst werden.
Der Restrukturierungsbeauftragte
In bestimmten Konstellationen — etwa bei gerichtlicher Bestätigung des Plans oder bei Stabilisierungsanordnung — bestellt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten. Dieser überwacht das Verfahren, mischt sich aber nicht in die operative Führung ein. Die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig.
Was das StaRUG vom Insolvenzplan (ESUG) unterscheidet
| Merkmal | StaRUG | Insolvenzplan (ESUG) |
|---|---|---|
| Eröffnungsgrund | Drohende Zahlungsunfähigkeit | Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung |
| Öffentlichkeit | Grundsätzlich nicht öffentlich | Öffentliches Verfahren |
| Eingriff in Arbeitsverhältnisse | Nicht möglich | Möglich (§ 125, 126 InsO) |
| Betroffene Gläubiger | Nur die im Plan benannten Gruppen | Alle Insolvenzgläubiger |
| Insolvenzgeld | Nicht verfügbar | Verfügbar (Liquiditätseffekt) |
| Stigma | Minimal | Öffentlich, medial |
Was ein StaRUG-Plan inhaltlich enthalten muss
Die Anforderungen an den Restrukturierungsplan sind denen eines Sanierungskonzepts nach IDW S 6 sehr ähnlich:
- Beschreibung der Ausgangslage: rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Ursachen der drohenden Zahlungsunfähigkeit, bisherige Entwicklung.
- Gestaltendes Konzept: welche Forderungen werden in welcher Höhe angepasst, welche Sicherheiten neu geordnet, welche operativen Maßnahmen eingeleitet.
- Wirtschaftliche Fortführungsprognose: Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Liquidität über mindestens 24 Monate.
- Vergleichsrechnung: Nachweis, dass jeder betroffene Gläubiger im StaRUG nicht schlechter steht als in einem alternativen Szenario (z. B. Regelinsolvenz).
- Einteilung der Gläubigergruppen: Gläubiger werden nach Interessenlage gruppiert (Banken, Lieferanten, Anleihegläubiger etc.).
Der Ablauf eines StaRUG-Verfahrens — 8 typische Phasen
- Prüfung der Voraussetzungen: Ist drohende Zahlungsunfähigkeit gegeben? Noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
- Anzeige beim Restrukturierungsgericht (optional, aber häufig sinnvoll, um den Schutz des Verfahrens zu aktivieren).
- Erstellung des Restrukturierungsplans (Beratung, oft mit externer Expertise).
- Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern — meist Banken, manchmal Lieferanten oder Anleihegläubiger.
- Planabstimmung in Gläubigergruppen.
- Gerichtliche Bestätigung des Plans (falls einzelne Gruppen ablehnen und ein Cross-Class-Cramdown nötig ist).
- Umsetzung der im Plan vereinbarten Maßnahmen.
- Beendigung des Verfahrens nach Umsetzung.
Die typischen Fallen: Wer mit einem StaRUG zu spät kommt, ist schon in der Zahlungsunfähigkeit — und kann das Verfahren nicht mehr wählen. Wer zu früh kommt, ohne belastbare Planrechnung, riskiert, dass die Gläubiger nicht mitziehen. Die richtige Begleitung entscheidet über Erfolg und Misserfolg.
Wie KoCon StaRUG-Verfahren begleitet
Zertifizierte Fachqualifikation
Stefan Kolb ist Zertifizierter ESUG-/StaRUG-Berater (DIAI). Die Zertifizierung wurde im November 2024 nach einem 38-stündigen Fortbildungslehrgang des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht erworben. Die Teilnahmebescheinigung steht als PDF zum Download bereit.
- StaRUG-Erstgespräch + schriftliche Einschätzung (2.400 €): 2-stündiges Fachgespräch, strukturierte Vorbereitung, 10- bis 15-seitige schriftliche Einschätzung mit klarer Aussage zur StaRUG-Tauglichkeit und Fahrplan für die nächsten 8 Wochen.
- Online-Kurs "StaRUG verstehen und nutzen" (697 €): Vier Module, für Unternehmer und Beiräte, die das Verfahren grundlegend verstehen wollen.
- Begleitung im Verfahren: von der Planentwicklung über die Gläubigergespräche bis zur Umsetzung. Im Retainer-Modell mit fester Monatspauschale.
- Kooperation mit Rechtsanwälten und Restrukturierungsbeauftragten aus dem KoCon-Netzwerk.