Restrukturierung ist ein Oberbegriff. Dahinter stehen unterschiedliche Instrumente mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Kosten, Fristen und Wirkungen. Die richtige Wahl trifft man nicht aus dem Bauch, sondern nach einer strukturierten Analyse der Ausgangslage. Hier die Übersicht.

Die drei Wege der Restrukturierung

Weg A

Außergerichtlich

Freiwillige Einigung mit Gläubigern. Kein Gericht, keine öffentliche Wahrnehmung. Funktioniert, wenn alle wichtigen Gläubiger kooperieren.

Weg B

Vorinsolvenzlich (StaRUG)

Gerichtlicher Rahmen mit Mehrheitsprinzip. Einzelne querschießende Gläubiger können überstimmt werden. Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit.

Weg C1

Insolvenzrechtlich / ESUG

Sanierung unter Insolvenzschutz. Voller Gestaltungsspielraum (auch Kapitalstruktur), Insolvenzgeld, eingeschränkte Öffentlichkeit bei Eigenverwaltung.

Weg C2

Regelinsolvenz

Der klassische Weg. Insolvenzverwalter übernimmt. Fortführung oder übertragende Sanierung möglich, aber Geschäftsführung verliert Verfügungsbefugnis.

Die außergerichtliche Sanierung

Der einfachste und häufigste Fall. Das Unternehmen spricht direkt mit seinen wichtigsten Gläubigern (Banken, Lieferanten, Finanzamt) und vereinbart freiwillige Zugeständnisse: Stundung, Teilverzicht, Umschuldung, neue Sicherheitsstrukturen.

Wann es funktioniert

Typische Instrumente

Die größte Falle der außergerichtlichen Sanierung

Ein einzelner querschießender Gläubiger kann alles blockieren. Wer nicht zustimmt, kann vollstrecken und das Unternehmen in die Insolvenz treiben — egal was die anderen Gläubiger sagen. Dieses "Hold-out-Problem" ist der Hauptgrund, warum das StaRUG-Verfahren geschaffen wurde.

Die vorinsolvenzliche Sanierung über StaRUG

Wenn einzelne Gläubiger nicht mitziehen, braucht es einen Mehrheitsmechanismus. Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) liefert ihn: Ein Restrukturierungsplan kann mit qualifizierter Mehrheit (75 Prozent nach Forderungshöhe pro Gruppe) durchgesetzt werden — auch gegen den Willen einzelner Gläubiger.

Ausführliche Darstellung: StaRUG-Verfahren →

Die insolvenzrechtliche Sanierung (ESUG und Insolvenzplan)

Wenn bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, bleibt der Weg in die Insolvenz — aber nicht zwingend die klassische Regelinsolvenz. Das ESUG-Gesetz schuf 2012 die Möglichkeit der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.

Ausführliche Darstellung: ESUG & Eigenverwaltung →

Finanzwirtschaftliche vs. leistungswirtschaftliche Maßnahmen

Unabhängig vom Weg unterscheidet man bei Sanierungsmaßnahmen immer zwei Dimensionen:

Finanzwirtschaftliche Maßnahmen — die Bilanz heilen

Leistungswirtschaftliche Maßnahmen — den Betrieb heilen

"Eine Sanierung, die nur die Bilanz heilt, aber nicht den Betrieb, ist keine Sanierung — sie ist eine Pause vor dem nächsten Zusammenbruch."

Der gemeinsame Kern: das Sanierungskonzept

Egal welcher Weg gewählt wird: Jede seriöse Sanierung braucht ein Sanierungskonzept. Der Standard ist der IDW S 6. Er verlangt:

  1. Basisinformationen: rechtliche und wirtschaftliche Ausgangslage.
  2. Krisenursachenanalyse: warum ist es soweit gekommen?
  3. Leitbild des sanierten Unternehmens: wo soll das Unternehmen nach der Sanierung stehen?
  4. Sanierungsmaßnahmen: welche Schritte führen dorthin?
  5. Integrierte Planrechnung: Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Liquidität über mindestens 24 Monate.
  6. Beurteilung der Sanierungsfähigkeit: ist die Sanierung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich?

Das Konzept dient gleich drei Zwecken: Es ist die Entscheidungsgrundlage für die Gläubiger. Es ist der Haftungsschutz für die Geschäftsführung (kein Vorwurf der Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbenachteiligung, wenn der Sanierungsversuch fachlich sauber belegt ist). Und es ist die operative Roadmap für die Umsetzung.

Wie KoCon Restrukturierungen begleitet