Seit 2021 hat Deutschland zwei moderne Sanierungsverfahren: das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) außerhalb der Insolvenz und das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) innerhalb der Insolvenz, konkret über Schutzschirm und Eigenverwaltung. Beide sind nicht beliebig austauschbar — und oft wird die Wahl zu spät getroffen.

Die schnelle Übersicht

MerkmalStaRUGESUG (Schutzschirm § 270d)ESUG (Eigenverwaltung § 270b)
EröffnungsgrundNur drohend zahlungsunfähigDrohend zahlungsunfähig oder überschuldetAlle drei Gründe möglich
Insolvenzverfahren?Nein (vorinsolvenzlich)Ja (Insolvenzverfahren)Ja (Insolvenzverfahren)
ÖffentlichkeitGrundsätzlich nicht öffentlichÖffentliches VerfahrenÖffentliches Verfahren
Insolvenzgeld?NeinJa (3 Monate)Ja (3 Monate)
Eingriff in Arbeitsverträge?Nicht möglichMöglich (§ 125, 126 InsO)Möglich (§ 125, 126 InsO)
VerwaltungsbefugnisVoll beim GeschäftsführerVoll beim Geschäftsführer (Sachwalter nur Aufsicht)Voll beim Geschäftsführer (Sachwalter nur Aufsicht)
Betroffene GläubigerNur im Plan benannte GruppenAlle InsolvenzgläubigerAlle Insolvenzgläubiger

Die 8 Entscheidungsfragen

Frage 1: Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor?

Konkret: Können Sie Ihre fälligen Verbindlichkeiten mit einer Liquiditätslücke von mehr als 10 Prozent über mindestens drei Wochen nicht bezahlen?

Frage 2: Wie öffentlich wird die Restrukturierung?

Eine Insolvenz ist öffentlich. Die Mitteilung geht an das Insolvenzgericht, das Handelsregister, die Presse. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erfahren es spätestens innerhalb einer Woche. Das StaRUG dagegen läuft grundsätzlich hinter verschlossenen Türen — wenn die Voraussetzungen es zulassen.

Frage 3: Wie viele Gläubiger müssen eingebunden werden?

Ein StaRUG-Plan bezieht nur die im Plan benannten Gläubiger ein. Wenn Sie mit 3 Banken und 2 Großlieferanten eine Einigung brauchen, reicht StaRUG. Wenn Sie aber mit 200 kleineren Lieferanten über Forderungsverzichte sprechen müssen, ist der Aufwand im StaRUG kaum zu leisten.

Frage 4: Brauchen Sie den Liquiditätseffekt des Insolvenzgeldes?

Das Insolvenzgeld ist ein oft unterschätzter Hebel. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlt die Agentur für Arbeit bis zu 3 Monate rückwirkend die Löhne der Mitarbeiter — direkt an die Arbeitnehmer, ohne Belastung des Unternehmens. Bei einem Handwerksbetrieb mit 30 Mitarbeitern und 2.500 € Durchschnittsnetto: rund 225.000 € Liquiditätsentlastung.

Frage 5: Müssen Arbeitsverhältnisse angepasst werden?

Ein echter struktureller Vorteil der Insolvenzverfahren: Sie erlauben erleichterte Massenänderungskündigungen (§§ 125, 126 InsO) mit Sozialplanprivileg. Im StaRUG geht das nicht — dort können Arbeitsverträge nicht restrukturiert werden.

Frage 6: Wer muss im Cap Table bleiben?

ESUG-Insolvenzpläne erlauben tiefe Eingriffe in die Gesellschaftsstruktur, auch gegen den Willen einzelner Gesellschafter — Kapitalherabsetzung auf Null mit anschließender Kapitalerhöhung (Kapitalschnitt), Debt-Equity-Swap, Zwangsabtretung an Investoren. StaRUG erlaubt ähnliches, aber mit strengeren Voraussetzungen.

Frage 7: Welche Gläubigergruppe ist der Engpass?

Sowohl StaRUG als auch ESUG arbeiten mit Gläubigergruppen und Mehrheitsprinzip. Wenn eine spezifische Gruppe (typisch: nachrangige Gläubiger, einzelne Anleihegläubiger) blockiert, lässt sich das in beiden Verfahren über den Cross-Class-Cramdown lösen. Aber: Die Voraussetzungen unterscheiden sich in Details.

Frage 8: Wie viel Zeit haben Sie?

Das StaRUG kann bei guter Vorbereitung in 6-10 Wochen zum Planbeschluss führen. Ein Schutzschirmverfahren dauert bis zur Verfahrenseröffnung typischerweise 3 Monate, ein ESUG-Insolvenzplan bis zur Bestätigung insgesamt 6-12 Monate.

"Die Entscheidung zwischen StaRUG und ESUG ist keine Frage von besser oder schlechter — es ist eine Frage von welches Werkzeug zu welchem Problem. Wer den Unterschied versteht, wählt richtig. Wer ihn nicht versteht, lässt sich die Wahl aus den Händen nehmen."

Der Entscheidungsbaum — visuell

Schritt 1: Prüfung Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)

Bereits zahlungsunfähig? → StaRUG fällt aus. Weiter zu Schritt 3.

Noch zahlungsfähig, aber drohend (§ 18 InsO)? → Weiter zu Schritt 2.

Schritt 2: Wahl zwischen StaRUG und Schutzschirm

Priorität Vertraulichkeit (Kunden/Markt würden bei Insolvenz aussteigen) → StaRUG.

Priorität Liquidität (Insolvenzgeld gebraucht) oder Personalabbau notwendigSchutzschirm (§ 270d).

Beide Aspekte unkritisch, aber Gläubigerzahl großSchutzschirm oder direkter Insolvenzplan.

Schritt 3: Wahl zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz

Geschäftsführung sanierungsfähig und sanierungswillig, Eigenverwaltungsplanung belastbarEigenverwaltung (§ 270b).

Geschäftsführung Teil des Problems, oder Gläubiger misstrauenRegelinsolvenz.

Typische Fehlentscheidungen

Fehler 1: Zu spät entscheiden. StaRUG ist nur möglich, solange noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Wer sechs Monate mit der Entscheidung zögert und in der Zwischenzeit zahlungsunfähig wird, verliert die StaRUG-Option unwiederbringlich.

Fehler 2: StaRUG wählen, weil es „leiser" ist. Wenn Personalabbau oder breiter Schuldenschnitt notwendig sind, reicht das Instrumentarium des StaRUG nicht aus. Das Verfahren kann scheitern, und dann fehlt die Zeit für den Wechsel in ein Insolvenzverfahren.

Fehler 3: Insolvenz als letzten Ausweg sehen statt als strukturiertes Instrument. Eine gut vorbereitete Eigenverwaltung ist keine Kapitulation — sie ist oft der wirksamere Weg, ein Unternehmen zu retten als ein schlecht vorbereitetes StaRUG.

Die drei nächsten Schritte

  1. Klären Sie den Insolvenzgrund. Liegt bereits Zahlungsunfähigkeit vor? Ist Überschuldung gegeben? Das bestimmt den Möglichkeitsraum. Ein Krisen-Schnellcheck (890 €) liefert binnen 48 Stunden die Einordnung.
  2. Gehen Sie die 8 Entscheidungsfragen strukturiert durch. Mit Ihrem Steuerberater, mit uns, mit Ihrem Rechtsanwalt. Die Antworten ergeben das Ziel-Verfahren.
  3. Wenn StaRUG oder Schutzschirm in Frage kommt, vorbereiten. Das StaRUG-Erstgespräch mit schriftlicher Einschätzung (2.400 €) liefert einen konkreten Fahrplan mit Zeitachse.

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