Eine Sanierung ist immer ein Mannschaftssport. Ein Berater, der behauptet, er könne alles allein, versteht das Handwerk nicht. Die Frage ist nur, ob Sie Ihr Team selbst zusammenstellen müssen — oder ob Sie jemanden haben, der es mitbringt.
Wer gehört dazu
Steuerberater
Für Jahresabschluss, laufende BWA-Analyse, steuerliche Gestaltung bei Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen.
Rechtsanwälte
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht — je nach Fall der passende Spezialist.
Insolvenzverwalter
Für Eigenverwaltungsverfahren und strukturierte Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Banken & Finanzierer
Workout-Abteilungen, Sanierungsfinanzierer, alternative Kapitalgeber.
Wie die Zusammenarbeit funktioniert
Sie bleiben Mandant — von einem
Die häufigste Frustration in Sanierungsmandaten: Ein Unternehmer muss plötzlich mit fünf verschiedenen Beratern sprechen, jeder schickt seine eigene Rechnung, keiner koordiniert. Ich löse das anders: Sie haben einen Hauptansprechpartner (mich), und ich ziehe die richtigen Partner dazu. Die Kommunikation läuft über mich, die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Gebündelte Rechnung oder klare Trennung — Sie entscheiden
Je nach Wunsch: entweder bündele ich alle Leistungen und Sie bekommen eine Rechnung von KoCon (Subunternehmer-Modell) — oder jeder Partner rechnet direkt mit Ihnen ab (transparenzfreundliches Modell). Beides ist möglich.
Keine Provisionen, keine Kick-Backs
Ich bekomme von meinen Netzwerkpartnern keine Provisionen für die Vermittlung. Das ist wichtig: Ich empfehle den Partner, den ich für Ihren Fall für den besten halte, nicht den, der am besten zahlt.
Welche Partner wann ins Spiel kommen
Steuerberater
In den meisten Fällen bleibt Ihr bestehender Steuerberater Ihr Steuerberater. Ich arbeite mit ihm zusammen. Nur wenn es spezielle steuerliche Fragen gibt (etwa bei Umwandlungsgestaltungen, Sanierungsklauseln, Forderungsverzichten mit Besserungsschein), hole ich einen spezialisierten Steuerberater aus meinem Netzwerk dazu — in Abstimmung mit Ihrem Hausberater.
Rechtsanwälte
Für ein StaRUG-Verfahren brauchen Sie einen spezialisierten Sanierungs-Anwalt. Für ein ESUG- oder Insolvenzverfahren einen Insolvenzrechtler. Bei Massenänderungskündigungen einen Arbeitsrechtler. Ich ziehe den jeweils richtigen Spezialisten hinzu.
Insolvenzverwalter / Sachwalter
In Eigenverwaltungsverfahren (§ 270b InsO) und Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) wird ein Sachwalter vom Gericht bestellt. Oft wird der vom Unternehmen vorgeschlagene Kandidat akzeptiert. Das ist entscheidend: Ein wohlwollender, sanierungserfahrener Sachwalter kann das Verfahren massiv erleichtern. Ich kenne die relevanten Akteure im süddeutschen Raum.
Banken
Ich kenne die Workout- und Sanierungsabteilungen der wichtigsten Hausbanken in Süddeutschland — Volks- und Raiffeisenbanken, Sparkassen, Regionalbanken. Wer mit welcher Ausprägung konstruktiv an Sanierungen mitarbeitet, ist wichtiges Praxiswissen.
Alternative Finanzierer
Wenn die Hausbank aussteigt, gibt es Alternativen: Asset-based-Lender, Mezzanine-Investoren, Sanierungsfonds. Ich kenne die Anbieter und weiß, welcher zu welcher Situation passt.
Sie sind Netzwerkpartner — oder wollen es werden?
Anwälte, Steuerberater, Banker oder Insolvenzverwalter, die regelmäßig mit KoCon zusammenarbeiten wollen: Ich freue mich über den Austausch. Kein formaler Prozess, keine Vertragsbindung — einfach ein Gespräch. Sie erreichen mich unter info@skolb-consulting.de.
Für Mandatszuführungen aus dem Netzwerk zahlt KoCon eine Anerkennung — Details auf der Seite für Zuweiser.